Historische Grenzsteine
aus der Mömlinger Gemarkung, die der Flurbereinigung zum Opfer fielen
oder beschädigt wurden, hat der Heimat- und Geschichtsverein auf dem Kirchplatz zu einem
„Grenzsteingarten" zusammengestellt. Sie bleiben damit der Nachwelt
erhalten und erinnern auch an die früher hier befindliche Stätte des Dorfgerichts, das
oft Grenzangelegenheiten verhandelte.
Landesgrenzsteine
hat man
früher schmuckvoll gestaltet. Der große Stein in der Mitte ist eine
Nachbildung der im Volksmund „Hoher Stein" genannten Grenzmarkierung,
die 1668 auf dem „Grenzberg" zwischen Mömlingen und Wald-Amorbach
gesetzt wurde. Er gilt als imposantester Grenzstein des
Untermain-Odenwald-Gebietes und ist geschmückt mit den Wappen von
Kurmainz (Erzbischof und Reichskanzler Philipp von Schönborn) sowie
Kurpfalz und Hessen-Darmstadt. Landesgrenzsteine aus napoleonischer Zeit
(1810) tragen das Mainzer Rad und den hessischen Löwen sowie die
Buchstaben GF – FP (Großherzogtum Frankfurt – Fürst Primas) und GH
(Großherzogtum Hessen); jüngere Steine sind mit KB (Königreich Bayern)
und GH oder B (Bayern) und H (Hessen) versehen.
Gemarkungsgrenzsteine
sind mit M (Mömlingen) und den Initialen des
jeweiligen Nachbarortes gekennzeichnet. Der
älteste Gemarkungsgrenzstein stammt aus dem Jahr 1586. Früher besaß auch der Neustädter
Hof eine eigene Gemarkung; sie war mit N (Neustatt) und L (Hofbesitzer
Lieb) markiert. GW kann Groß-Wallstadt aber auch Gemeinde-Wald bedeuten.
Gütergrenzsteine
ließen
meist nur die adeligen und kirchlichen Herrschaften kennzeichnen. Vom
reichen Besitz der Herren auf Burg Breuberg zeugen Steine mit B
(Breuberg), R (Rödergut, einst gerodetes Land) und LWR
(Löwenstein-Wertheim-Rosenberg). GHVS oder GVS steht für die Gebrüder
(Herren) von Schneidt. Sie sind Erben der Herren von Lieb. An Franz von
Lieb und seine Gattin Regina von Berninger erinnert das Ehewappen der
beiden. IHS, das Zeichen der Jesuiten, verweist auf einstige Güter des
Klosters Himmelthal.
Jagdgrenzsteine
sind
selten. In Mömlingen wurden sie 1807 gesetzt, um das Jagdrecht (Symbol:
Jagdhorn) der Grafen von Schönborn (SB) gegenüber Kurmainz (Rad)
gebietsmäßig festzulegen. Die Rechte der Schönborn rühren vom
eingegangenen Nachbarort Hausen hinter der Sonne her, das ein Lehen der
Dompropstei Bamberg war.
Text und Foto: Wolfgang
Hartmann